Keine Angst vorm Regulator - Die Bundesnetzagentur und kleinere Stadtwerke
25.10.07
Von Matthias Kurth; Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn Unter anderem zum Thema: Behandlung kleinerer Netzbetreiber in der laufenden und zukünftigen Regulierung. Seitdem die Bundesnetzagentur ihren Bericht zur Einführung einer Anreizregulierung an das Bundeswirtschaftsministerium überreicht hat, sorgt die geplante Einführung einer Anreizregulierung in Deutschland für Unruhe unter den regulierten Unternehmen der Energiewirtschaft. Die Entstehung des entsprechenden Verordnungsentwurfs (ARegV-E) war durch außerordentlich kontrovers geführte Diskussionen über die Vorteilhaftigkeit und konkrete Ausgestaltung einer Anreizregulierung gekennzeichnet. Häufig wird die Befürchtung vorgetragen, dass insbesondere kleinere und kleine Netzbetreiber durch die auferlegten Effizienzvorgaben der Anreizregulierung überfordert würden und dass in der Folge mit einem massiven Stellenabbau sowie einem Sterben der kleinen Stadtwerke zu rechnen wäre.
Behandlung kleinerer Netzbetreiber in der laufenden und zukünftigen Regulierung Die Befürchtung, kleine kommunale Unternehmen (Stadtwerke) könnten überfordert werden, ist von den Fakten her nicht schlüssig. Die bisherigen Untersuchungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass gerade kleine Unternehmen oftmals als effizient eingestuft werden können. Die Unternehmensgröße alleine gibt somit keinen Ausschlag über die Effizienz oder Ineffizienz eines Unternehmens. Die häufig in diesem Zusammenhang vorgebrachte Forderung, den Durchschnitt zum Maßstab zu machen, zielt daher in Wahrheit nicht darauf ab, die kleinen Unternehmen vor den Großen, sondern die Ineffizienten vor den Effizienten zu protegieren – zu Lasten der Verbraucher! Natürlich muss sichergestellt werden, dass kleine Unternehmen durch den regulatorischen Aufwand nicht überfordert werden. Die Bereitstellung der für die Regulierung erforderlichen Daten stellt für die Unternehmen einen hohen Arbeitsaufwand dar. Darauf kann jedoch nicht grundsätzlich verzichtet werden, da eine sachgerechte Regulierung stets eine verlässliche Informationsbasis voraussetzt. Die Bundesnetzagentur nimmt die Belange der kleinen Netzbetreiber jedoch sehr ernst. Das zeigt sich daran, dass sowohl während der laufenden Entgeltgenehmigungsrunde als auch in der bevorstehenden Anreizregulierung Regelungen getroffen wurden, die für kleine Unternehmen eine deutliche Arbeitserleichterung darstellen und gleichzeitig die Planungssicherheit erhöhen. Dabei stellt die Einführung einer Anreizregulierung an sich bereits eine bürokratische Entlastung für die Netzbetreiber dar, da eine jährliche Kostenprüfung und Entgeltgenehmigung und somit auch die dazu notwendige Datenbereitstellung entfällt. Für einige Netzbetreiber besteht in der laufenden Entgeltgenehmigungsrunde die Möglichkeit, auf einen erneuten Entgeltantragzu verzichten. Das bedeutet, dass ihre letzte Entgeltgenehmigung bis zum Beginn der Anreizregulierung verlängert wird. Die´Teilnahme an diesem vereinfachten Verfahren ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft: Zu dem letzten Entgeltgenehmigungsverfahren darf kein laufendes Verfahren anhängig sein, der Umsatz des Netzbetreibers darf 10 Mio. nicht überschreiten und es dürfen sich keine gravierenden Veränderungen in der Kostenstruktur ergeben haben. Netzbetreiber, die von diesem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen der Bundesnetzagentur keine neuen Kostendaten übermitteln. Auch die bevorstehende Anreizregulierung1 sieht für kleinere Netzbetreiber eine Entlastung vom bürokratischen Aufwand vor. ... Den kompletten Artikel können Sie in der Ausgabe 12 unseres "ivu EXPRESS" vom Oktober 2007 nachlesen. Sollten Sie noch nicht im Verteiler sein, fordern Sie diesen doch gern bei uns an.